Kann ich auch E-Books melden?

Eine Meldung von E-Books ist erst ab Erscheinungsjahr 2023 möglich.

E-Books können nur dann gemeldet werden, wenn das Buch ausschließlich als E-Book vertrieben wird und über eine ISBN verfügt. Außerdem muss das E-Book eine verkaufte Auflage von mindestens 200 Exemplaren erreicht haben, die Sie bei der Meldung nachweisen müssen.

Im Normalfall, wenn das Buch sowohl als Print-Ausgabe als auch als E Book vertrieben wird, kann nur das Print-Buch gemeldet werden. Der Grund dafür liegt darin, dass die VG Bild-Kunst nicht nach Auflagenhöhe unterscheidet. Zum Beispiel ist es irrelevant, ob ein Print-Buch eine Auflage von 10.000 hat oder ob es eine Auflage von 5.000 hat und gleichzeitig 5.000 E Book-Ausgaben des gleichen Buchs abgesetzt werden.

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