Kann ich auch fremdsprachige Bücher melden?
Es können nur Bücher in den folgenden Sprachfassungen gemeldet werden:
- Deutsch;
- Sprachen der autochthonen Minderheiten in Deutschland, z. B. Sorbisch oder Friesisch;
- Englisch, wenn es sich um den Buchtyp „Wissenschaftliches Werk“ handelt;
- alle Sprachen, wenn es sich um den Buchtyp „Schulbuch“ handelt und das Buch für den Fremdsprachenunterricht an öffentlichen Schulen in Deutschland zugelassen ist.