Man spricht von einer Neuauflage, wenn Inhalt und/oder Gestaltung im Gegensatz zur vorangegangenen Auflage wesentlich verändert wurden. Beim Nachdruck wird die alte, bereits bestehende Publikation noch einmal in den Druck gegeben, ggf. mit unwesentlichen Änderungen.
Weil die VG Bild-Kunst nicht jede deklarierte Neuauflage händisch darauf prüfen kann, ob es sich tatsächlich um eine Neuauflage oder nur um einen Nachdruck handelt, wurde die Unterscheidung im aktuellen Verteilungsplan pauschaliert:
Neuauflagen von Büchern mit ISBN können nur gemeldet werden, wenn die Neuauflage eine neue ISBN erhalten hat. Die Neuauflage wird in diesem Fall als neues Buch behandelt. Wenn eine „neue Auflage“ eines Buches die gleiche ISBN trägt wie die vorangegangene Auflage, wird unwiderleglich vermutet, dass es sich um einen nicht meldefähigen Nachdruck handelt.
Bücher ohne ISBN können gemeldet werden, wenn die „neue Auflage“ wesentliche Änderungen gegenüber der vorangegangenen Auflage aufweist. Dies wird im Kontext der VG Bild-Kunst vor allem dann angenommen, wenn Bildmaterial umfangreich ausgetauscht worden ist. Bei der Meldung von Büchern ohne ISBN reichen Sie bitte ein Belegexemplar der Erstauflage und ein Belegexemplar der Neuauflage zur Prüfung ein.