Was kann gemeldet werden?

Mit der „Meldung Buch“ können Sie als Mitglied der Berufsgruppen I und II Abbildungen in Büchern melden. Jegliches Bildwerk kann gemeldet werden, zum Beispiel:

  •     Werke der bildenden Kunst
  •     Fotografien
  •     Illustrationen
  •     sonstige Bilder

Zusätzlich kann grafisches Gesamtdesign und Titeldesign gemeldet werden.

Die Abbildung eines Werkes der bildenden Kunst kann doppelt gemeldet werden: einmal als Werk der bildenden Kunst und einmal als Fotografie. Wenn Sie als bildende*r Künstler*in Ihr eigenes Kunstwerk fotografiert haben, können Sie somit ein Foto und ein Werk der bildenden Kunst melden. Trotz dieser Regel können pro Buch insgesamt nicht mehr als 200 Werke pro Bildurheber*in gemeldet werden.

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