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Was ist eine Lizenz?
Wofür brauche ich eine Lizenz?
Welche Werke sind geschützt?
Wie lange gilt der Urheberrechtsschutz?
Was bedeutet es, wenn ein Werk „gemeinfrei“ ist?
Wer hat die Rechte an einem Werk?
Welche Urheberinnen und Urheber aus dem In- und Ausland vertritt die VG Bild-Kunst?
Welche Nutzungen lizenziert die VG Bild-Kunst?
Wann brauche ich keine Lizenz?
Welche Ausnahmen gibt es für die aktuelle Berichterstattung?
Wann ist die Nutzung eines Werkes als urheberrechtliches Bildzitat zulässig?
Wann ist die Nutzung eines Werkes als sogenannte Privatkopie zulässig?
Wann ist die Nutzung eines Werkes zur Bewerbung von öffentlichen Ausstellungen und Verkäufen zulässig?
Wann ist die Nutzung von Werken, die sich im sogenannten „öffentlichen Raum“ befinden, zulässig?
Wie erhalte ich eine Lizenz für meine Nutzung?
Was muss ich beachten, wenn ich mit dem Urheber oder der Urheberin bereits in Kontakt stehe?
Welche Informationen benötigt die VG Bild-Kunst für die Lizenzanfrage?
Wie erhalte ich eine Bildvorlage?
Welche Lizenzbedingungen gelten allgemein für eine Nutzung?
Was ist bei Werkveränderungen oder Werkbearbeitungen (insbesondere Überdruck und/oder Beschnitt) zu beachten?
Was ist der Unterschied zwischen einer eingeräumten Lizenz und einer gesetzlichen Erlaubnis?
Was kostet die Nutzung?
Wie erfolgt die Abrechnung?
Was muss ich tun, wenn der Lizenzumfang (zeitlich oder zahlenmäßig) überschritten wird?
Was kann ich tun, wenn ich versäumt habe, eine Lizenz einzuholen?
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