Was ist bei der Meldung von Konvoluten zu beachten?
Das Folgerecht wird pro Werk berechnet. Aufgrund der kumulativen (d. h. sich aufaddierenden) Staffelung bei der Berechnung des Folgerechtsanteils (siehe Gesetzestext § 26 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG)) können wir im Falle eines Verkaufs mehrerer Werke innerhalb eines Verkaufsvorgangs keine zusammengefassten Angaben akzeptieren. Bitte nennen Sie uns die Einzelpreise pro Werk.
Konvolute eines einzelnen Künstlers oder einer einzelnen Künstlerin, die für weniger als 50.000 Euro verkauft werden, können zusammengefasst gemeldet werden.