Was muss ich als Galerie, Kunsthandlung oder Auktionshaus tun, wenn ich Werke von Mitgliedern der VG Bild-Kunst professionell weiterverkauft habe?

Wir versenden regelmäßig eine Anfrage (Auskunfts- und Zahlungsersuchen) an Galerien, Kunsthandlungen und Auktionshäuser. Hierüber wird abgefragt, von welchen Künstlerinnen und Künstlern und zu welchem Preis jeweils Werke weiterverkauft wurden. Über die anfallende Folgerechtsvergütung schreibt Ihnen die VG Bild-Kunst eine Rechnung. 

Die Grundlage für die Abfrage sind die Auskunftsansprüche in § 26 Urheberrechtsgesetz (UrhG), die wir für die von uns vertretenen Urheberinnen und Urheber geltend machen.

Sollten Sie kein Auskunfts- und Zahlungsersuchen von uns erhalten und dennoch Werke von unseren Mitgliedern veräußert haben, melden Sie sich bitte bei uns. Für die Mitteilung von Verkäufen haben wir ein Meldeformular zur Verfügung gestellt. 

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