Wer bezahlt das Folgerecht?
Grundsätzlich trägt der Verkäufer oder die Verkäuferin die Folgerechtvergütung. In der Regel wird die Abgeltung aber von Galerien, dem Kunsthandel oder Auktionshäusern übernommen, d. h. denjenigen, die an Weiterverkäufen von Kunstwerken beteiligt sind. Sofern Verkäufer*innen Privatpersonen sind, sind neben ihnen auch der beteiligte Kunsthandel oder Auktionshäuser für die Abgeltung des Anspruchs zuständig, die aus diesem Grund häufig die Administration übernehmen.