Unterliegen Verkäufe an ausländische Käufer*innen oder Verkäufe im Ausland dem Folgerecht?

a) Ausländische Käufer*innen: 

Verkäufe an ausländische Käuferinnen und Käufer unterliegen dem Folgerecht, wenn der Verkauf in Deutschland erfolgt ist (entweder der Kaufvertrag wird in Deutschland geschlossen oder das verkaufte Werk befindet sich zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung in Deutschland). Erfolgt der Verkauf an einen ausländischen Käufer oder eine ausländische Käuferin und unterliegt die Lieferung nach den Regelungen des Umsatzsteuergesetzes (UstG) nicht der Umsatzsteuerpflicht, kann kein Abzug der Mehrwertsteuer erfolgen.

b) Folgerechtsfreier Verkauf im Ausland:

Ein Verkauf im Ausland ist folgerechtsfrei, wenn glaubhaft nachgewiesen ist, dass sowohl der Kaufvertrag im folgerechtsfreien Ausland geschlossen wurde als auch der Eigentumsübergang im folgerechtsfreien Ausland stattgefunden hat.

c) Folgerechtspflichtiger Verkauf im Ausland:

Auslandsverkäufe (z. B. auf Messen), die in einem Land stattfinden, das Folgerecht gewährt, unterliegen dem Folgerecht. Die VG Bild-Kunst stellt den oder die Vertragspartner*in von allen Ansprüchen der national zuständigen Verwertungsgesellschaft und der berechtigten, von der VG Bild-Kunst vertretenen Künstler*innen frei, wenn das Folgerecht an die VG Bild-Kunst bezahlt wurde.

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