Welchen Sinn hat das Folgerecht?
Das Folgerecht soll die Künstlerinnen und Künstler am Wertzuwachs ihrer Kunstwerke beteiligen, wenn sie im Kunsthandel weiterverkauft werden. Der Gesetzgeber bestätigt mit dieser Vergütung die hohe Bedeutung kreativer Leistung für die Gesellschaft und zollt damit den einzelnen Urheber*innen Anerkennung.