Was ist das Folgerecht?
Das Folgerecht ist ein gesetzlicher Anspruch von Urheber*innen oder deren Erb*innen auf Beteiligung am Weiter- bzw. Zweitverkaufserlös eines Kunstwerks, wenn es vom Kunsthandel oder einem Auktionshaus erworben, vermittelt oder veräußert wird. Das deutsche Urheberrecht regelt das Folgerecht in § 26 Urheberrechtsgesetz (UrhG).