Mit den Anstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – also den in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten sowie dem ZDF – schließt die VG Bild-Kunst Einzelverträge ab. Die Verträge mit den ARD-Landesrundfunkanstalten werden über einen entsprechenden Gesamtvertrag vereinbart.
Über diese Verträge räumt die VG Bild-Kunst den Anstalten pauschal die notwendigen Rechte für die Nutzung von Werken der bildenden Kunst aller von ihr vertretenen Urheberinnen und Urheber ein, ohne dass jede Nutzung im Einzelfall individuell geklärt werden muss. Davon unberührt bleiben urheberpersönlichkeitsrechtliche Aspekte im Rahmen der Werknutzung, zum Beispiel bei Werkveränderungen durch Beschnitt oder Werknutzungen in einem politisch-weltanschaulich sensiblen Kontext.
Vor diesem Hintergrund können die Anstalten die Werke flexibel in ihren Fernsehbeiträgen und Mediatheken, aber auch als „stehendes Bild“ auf den Websites der Anstalten nutzen. Die VG Bild-Kunst erhält dafür eine jährliche Vergütungspauschale, die sie dann nach ihren Verteilungsplanregelungen an die Urheberinnen und Urheber ausschüttet.