Wie werden Streaming-Dienste lizenziert?

Die VG Bild-Kunst schließt derzeit keine eigenen Vereinbarungen mit Streaming-Diensten ab zur Lizenzierung von Werknutzungen der bildenden Kunst in Filmen, die bei diesen Diensten abgerufen werden können. Die hierfür erforderlichen Rechte werden bereits den Produzent*innen eingeräumt und von diesen vergütet. Die VG Bild-Kunst erlaubt ihnen dafür, die Nutzungsrechte an den Streaming-Dienst weiterzureichen:
„Was lizenziert die VG Bild-Kunst in Bezug auf Werknutzungen in deutschen Fernsehsendungen und Filmen?“

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