Hier kommt unser Tarif Online-Bestandspräsentation durch Kulturerbe-Einrichtungen zum Tragen. Der Tarif ist anders aufgebaut als der gewöhnliche Tarif (Internet IIC) für digitale Nutzungen durch Museen.
Zunächst ist lediglich der Bereich der Website umfasst, in dem der eigene Bestand präsentiert werden soll.
In der Bestandspräsentation wird je Werk abgerechnet, nicht je Werkabbildung. Es ist also möglich, das Werk innerhalb der Bestandpräsentation mehrfach abzubilden, ohne dass dafür zusätzliche Gebühren entstehen. Das gilt für Vorschaubilder, Vergrößerungen und sogar Detailabbildungen, solange das Werk an anderer Stelle innerhalb der Bestandpräsentation mindestens einmal vollständig und unverändert gezeigt wird. Für diese Werkwiedergaben gibt es zunächst keine Pixelbeschränkungen, die Lizenz ist jedoch gebunden an die Einrichtung von technischen Schutzmaßnahmen (z. B. gegen Embedding- und Framing-Handlungen von Dritten).
Eine wesentliche Neuerung ist, dass die VG Bild-Kunst seit 2021 auch Nutzungsrechte für die Werke von Künstlerinnen und Künstlern einräumen kann, die nicht von der VG Bild-Kunst repräsentiert werden. Dies folgt aus einer gesetzlichen Änderung der §§ 52 ff. Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG). Zunächst stellen wir eine Lizenz für die Werkabbildungen unserer Mitglieder in der Online-Bestandpräsentation einzelner Museen aus. Auf dieser Basis können wir dann eine sogenannte Erweiterte Kollektivlizenz für nicht verfügbare Werke erteilen, die auch die Werkabbildungen von Nicht-Mitgliedern umfasst. Hier gelten besondere Voraussetzungen, die wir Ihnen gerne näher erläutern.
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Interesse an der erweiterten Kollektivlizenz haben: reproduktionsrechte@bildkunst.de