Wie muss das Formular zur Mitteilung über einen Museumskatalog ausgefüllt werden?

Wenn der Katalog gedruckt wurde, schicken Sie uns bitte ein Belegexemplar zusammen mit dem ausgefüllten Formular „Nicht-kommerzielle Museumskataloge“ zu. Anhand der Angaben im Formular erstellen wir dann die Rechnung. 

Folgende Angaben werden benötigt:

Druckauflage Museumsauflage: Diese Exemplare des Kataloges werden ausschließlich im Museumsshop/an der Museumskasse vertrieben. Für die Exponat-Abbildungen in diesen Exemplaren gilt der gesetzliche Vergütungsanspruch.

Druckauflage Buchhandelsauflage: Für jene Exemplare des Katalogs, die im Buchhandel vertrieben werden, gilt der Vergütungsanspruch nicht. Für Werkabbildungen in diesen Exemplaren müssen die Rechte vorab geklärt werden. Für unsere Mitglieder sind wir Ansprechpartner. Nicht-Mitglieder berücksichtigen wir nicht. Sie müssen gesondert kontaktiert werden.

Anzahl Abbildungen Exponate: Hier ist die Summe aller Abbildungen von Werken anzugeben, die in der jeweiligen Ausstellung ausgestellt sind/waren. Wird ein Exponat mehrmals im Katalog abgebildet, muss es auch mehrmals gezählt werden. Hier zählen Sie alle Werkabbildungen der noch geschützten Künstlerinnen und Künstler – unabhängig von einer Mitgliedschaft bei uns oder bei einer Schwestergesellschaft weltweit.

Davon gemeinfrei: Gemeinfrei sind Werke von Künstlerinnen und Künstlern, die vor über 70 Jahren verstorben sind.  Diese Werke sind nicht mehr urheberechtlich geschützt. Damit sind die Werke auch vom Vergütungsanspruch auszunehmen. 

Anzahl Vergleichsabbildungen: Hier ist die Summe aller Abbildungen von Werken anzugeben, die nicht in der jeweiligen Ausstellung ausgestellt sind/waren. Hier zählen Sie nur Werkabbildungen unserer Mitglieder. Für diese Werkabbildungen muss vorab eine Genehmigung eingeholt werden. Diese können wir nur für unsere Mitglieder erteilen.

Weiterführende Dokumente

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