Werkveränderungen, wie beispielsweise Überdruck, Beschnitt, Spiegelung und Einfärben, können in das Urheberpersönlichkeitsrecht eingreifen. Sie sind nur mit dem speziellen Einverständnis der Rechteinhabenden zulässig.
Um deren Einverständnis einzuholen, benötigen wir bei Ihrer Anfrage stets Layouts der geplanten Verwendung, die wir den Rechteinhabenden zur Prüfung vorlegen. Sind diese mit der Umsetzung wie vorgelegt einverstanden, wird dies dezidiert in unserer Reproduktionsgenehmigung festgehalten.
Verweigern die Rechteinhabenden ihre Einwilligung, ist die Erteilung der Genehmigung durch die VG Bild-Kunst ausgeschlossen.
Erfolgt vor der Veröffentlichung keine Freigabe der Werkveränderung, wird sie wie eine ungenehmigte Nutzung behandelt und entsprechend sanktioniert.