Wann brauche ich keine Lizenz?

Das Urheberrecht gewährt dem Urheber oder der Urheberin eines Werkes das ausschließliche Recht, über die Verwendung und Verbreitung des betreffenden Werkes zu entscheiden. In einigen Fällen übernimmt jedoch das Urheberrechtsgesetz die Erlaubnis einer Nutzung. Diese Ausnahmevorschriften (auch „Schrankenregelungen“ genannt) definieren, wann und unter welchen Voraussetzungen geschützte Werke verwendet werden dürfen, ohne die Zustimmung des Urhebers oder der Urheberin einholen zu müssen. Näheres hierzu finden Sie in der Rubrik Lizenzen unter dem Thema Sonderfälle

Informationen zu einzelnen Schrankenregelungen finden Sie in den folgenden FAQ:

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