Was bedeutet es, wenn ein Werk „gemeinfrei“ ist?
Urheberrechtlicher Schutz besteht nach dem deutschen Urheberrecht für Werke 70 Jahre über den Tod des Urhebers oder der Urheberin hinaus. Nach Ablauf dieser Schutzfrist sind Werke gemeinfrei, d. h., sie können ohne Lizenz genutzt werden. (Siehe auch: „Wie lange gilt der Urheberrechtsschutz?“)